26-5.27.1
Das Widmungsverfahren im Thüringer Straßengesetz
16.11.2026 09:00 Uhr
16.11.2026 15:00 Uhr
Bedienstete in Straßenbaubehörden (Tief- und Straßenbauämter, ggf. Verkehrsbehörden, Ordnungsämter, Bauhöfe etc.), die mit dem Vollzug des Thüringer Straßengesetzes, Fernstraßengesetzes und ggf. der Straßenverkehrsordnung betraut sind
Rechtliche Grundlagen und Befugnisse der/s Straßenbaubehörde/Straßenbau-lastträgers kennen und vertiefen, verfahrensmäßige Abwicklungen optimieren, Zusammenarbeit und Zusammenhänge der verschiedenen Zuständigkeiten aller Straßenbaubehörden kennen und umsetzen
Rechtliche Grundlagen des Straßen- und Wegerechts sowie des bürgerlichrecht-lichen Sachbegriffs und Eigentums-/Besitzrechte
Funktionen und Befugnisse der Straßenbaubehörden
Qualifizierung der Straßen nach Recht und Gebrauch
Formale Anforderungen an das Widmungsverfahren
Unterscheidung und tatbestandsmäßige Voraussetzungen für erstmalige Widmung, Umwidmung (Auf-/Abstufung) und Entwidmung (vollständige oder teilweise Entziehung) von Straßen
Vorbereitung, Durchführung, Vollzug eines Widmungsverfahrens
Bedeutung und Auswirkung der Widmung für Gemeingebrauch und Sondernutzung sowie Anliegerrechte
Beschränkungen/Erweiterungen der Widmung durch verkehrsrechtliche Anordnungen (dauerhafte oder temporäre Entschädigungen)
Umfang der Verkehrssicherungspflicht durch die Widmung
Sonderfälle (z. B. Kreuzungsvereinbarungen Straße/Schiene/Wasserwege, vorbereitende Planfeststellungsverfahren)
Diskussion, Praxisbeispiele
Herr Dipl.-Verw. Ramisch, Forchheim/Ofr.
16.11.2026 09.00 Uhr - 15.00 Uhr
Folgende Unterlagen sind mitzubringen: Thüringer Straßengesetz, Fernstraßengesetz, Straßenverkehrsordnung, Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz sowie das Ordnungsbehördengesetz.
Nichtmitglieder
110,00 €