Seminardetails

Webveranstaltung - Anwendung der Mitteilungsverordnung 2025

Veranstaltungsdetails

26-4.42.1

Webveranstaltung - Anwendung der Mitteilungsverordnung 2025

18.05.2026 09:00 Uhr

18.05.2026 12:00 Uhr

Webveranstaltung

Beschäftigte aus den Bereichen Finanzen, Kämmerei, Kasse, Rechtsamt, Rechnungsprüfungsamt, Kommunalaufsicht

Die Mitteilungsverordnung (MV) bestimmt, dass Behörden und andere öffentliche Stellen den

Finanzbehörden Mitteilungen in bestimmten Fällen zu übermitteln haben. Sie wurde für diese Zwecke

bereits 1993 erlassen. Mit Wirkung ab dem 01.01.2025 treten zahlreiche wichtige Änderungen der MV in

Kraft. Danach sind sämtliche Mit-teilungen nach der MV in elektronischer Form an die Finanzbehörden zu

übermitteln. Das entsprechende BMF-Schreiben zeigt, wie komplex die Abgrenzung von meldepflichtigen

zu nichtmeldepflichtigen Sachverhalten sein kann. Hierbei kann der Anwender schnell den Überblick

verlieren und ohne Prüfschema/Leitfaden zu einer fehlerhaften Einschätzung gelangen. Wird eine

Mitteilung versehentlich unterlassen und tritt der Steuerschaden ein, so kann eine Haftung für die

entgangene Steuer bei der Behörde entstehen. Damit stellt die Mitteilungsverordnung einen wichtigen

Anforderungsbereich an Ihr Tax-Compliance-Management-System dar.

Zweck und Mitteilungsverpflichtete

Zahlungswirksame und nicht zahlungswirksame Vorgänge

Allgemeine Ausnahmen von der Mitteilungspflicht

Spezielle Ausnahmen von der Mitteilungspflicht

Verfahren bei Mitteilungen

Erfahrungsaustausch, Problem und Fragen der Teilnehmenden

Herr Marr, Terpitz Bast Ronneberger GmbH, Leipzig

18.05.2026 09.00 Uhr - 12.00 Uhr

Nichtmitglieder

75,00