26-3.1.1
Webveranstaltung - Personalaktenrecht und Beschäftigtendatenschutz kommunaler Dienstherrn
29.04.2026 09:00 Uhr
29.04.2026 12:00 Uhr
Leiter, Mitarbeiter von Personal- und Rechtsabteilungen, Verwaltungs-beamte, Mitarbeiter der Kommunalaufsicht, Mitglieder von Personal-vertretungen
Nicht erst in Streitfällen mit Beamten und Tarifbeschäftigten zählen die Personalakten zu den wichtigsten Stützen zur Durchsetzung der Interessen des Dienstherrn bzw. Arbeitgebers.
Damit der Streit über die inhaltlichen Meinungsverschiedenheiten geführt werden kann, muss die Personalverwaltung auf Personalakten achten, die den rechtlichen Anforderungen genügen.
Bei öffentlichkeitsrelevanten Streitigkeiten sind die Dienstherrn inzwischen mit Auskunftssperren zu Umständen der Dienstausübung oder der Akteninhalte der Beschäftigten konfrontiert.
Die Veranstaltung vermittelt Grundkenntnisse und Handlungssicherheit im Umgang mit Personalakten und Auskunftsansprüchen zu bestehenden oder früheren Dienstverhältnissen.
(verfassungs)rechtliche Anforderungen an die Aktenführung
Personalaktenbegriff (Abgrenzung zu Sachakten und Sonderführung von Teilakten für Beihilfe oder Disziplinarvorgänge)
Zugang zur Personalakte
Einsichtsrechte des Beamten sowie Übermittlung und Auskunft an Dritte
Aufbewahrungsfristen für Personalakten
Entfernungsansprüche
Besonderheiten bei Disziplinarmaßnahmen
Grundzüge des Beschäftigtendatenschutzes
Datenschutz und Homeoffice
Verwaltungsverfahren
Frau Rechtsanwältin Gottschalk, Potsdam
Frau Rechtsanwältin Blech, Potsdam
29.04.2026 09.00 Uhr - 12.00 Uhr
Nichtmitglieder
75,00 €