26-4.42.2
Webveranstaltung - Anwendung der Mitteilungsverordnung 2025
19.05.2026 09:00 Uhr
19.05.2026 12:00 Uhr
Beschäftigte aus den Bereichen Finanzen, Kämmerei, Kasse, Rechtsamt, Rechnungsprüfungsamt, Kommunalaufsicht
Die Mitteilungsverordnung (MV) bestimmt, dass Behörden und andere öffentliche Stellen den
Finanzbehörden Mitteilungen in bestimmten Fällen zu übermitteln haben. Sie wurde für diese Zwecke
bereits 1993 erlassen. Mit Wirkung ab dem 01.01.2025 treten zahlreiche wichtige Änderungen der MV in
Kraft. Danach sind sämtliche Mit-teilungen nach der MV in elektronischer Form an die Finanzbehörden zu
übermitteln. Das entsprechende BMF-Schreiben zeigt, wie komplex die Abgrenzung von meldepflichtigen
zu nichtmeldepflichtigen Sachverhalten sein kann. Hierbei kann der Anwender schnell den Überblick
verlieren und ohne Prüfschema/Leitfaden zu einer fehlerhaften Einschätzung gelangen. Wird eine
Mitteilung versehentlich unterlassen und tritt der Steuerschaden ein, so kann eine Haftung für die
entgangene Steuer bei der Behörde entstehen. Damit stellt die Mitteilungsverordnung einen wichtigen
Anforderungsbereich an Ihr Tax-Compliance-Management-System dar.
Zweck und Mitteilungsverpflichtete
Zahlungswirksame und nicht zahlungswirksame Vorgänge
Allgemeine Ausnahmen von der Mitteilungspflicht
Spezielle Ausnahmen von der Mitteilungspflicht
Verfahren bei Mitteilungen
Erfahrungsaustausch, Problem und Fragen der Teilnehmenden
Herr Marr, Terpitz Bast Ronneberger GmbH, Leipzig
19.05.2026 09.00 Uhr - 12.00 Uhr
Nichtmitglieder
75,00 €