26-4.28.1
Steuerbefreiungen;Steuervergünstigungen/Ermäßigung der Steuermesszahlen;Grundlagenbescheide anderer Behörden hierfür;Erlassregelungen für Grundsteuer
26.08.2026 08:30 Uhr
27.08.2026 15:30 Uhr
Mitarbeiter, Sachbearbeiter, Sachgebietsleiter der kommunalen Finanzverwaltung, Kämmereien sowie ggf. Sachbearbeiter/Sachgebietsleiter der Rechtsaufsichtsbehörden/Landratsämter
Vermittlung von Rechtskenntnissen und Vorstellung der Neuregelungen zu Steuerbefreiungen, Steuervergünstigungen, Ermäßigungen der Steuermesszahlen sowie Grundlagenbescheide anderer Behörden hierfür Erlassregelungen nach alter/neuer Rechtslage
Fristen zur Beantragung
Hinweise zur Bearbeitung und Denkmalschutzregelungen (alt/neu)
Prüfschemata zum Erlass nach § 32 GrStG
Betrachtung der Sonderregelungen für die Hauptveranlagung ab 2025 und ggf. ab 2027
Verfahrens- und Praxishinweise sowie Handlungsempfehlungen für die Kommunen in Bezug auf Hauptfeststellung/Hauptveranlagung und ggf. ab 2027
Rechtsgrundlagen sowie Neuregelungen zur Inanspruchnahme - auch für die Kommunen
Möglichkeiten der Kommunen zur Nachholung oder Änderungen zu einem anderen Stichtag
niedriger gemeiner Wert - Antragstatbestand und Nachweisführung für Kommunen
Gesonderte Feststellung nach §§ 175, 179-184 AO sowie Änderungen/Korrekturen/Aufhebungen für alte und neue Rechtslage
Besonderheiten für die neue Hauptfeststellung und die Hauptveranlagung 2025 nach § 15 GrStG
Die neuen Steuervergünstigungen, Erlassregelungen und Denkmalschutzregelungen
Anlauf- und Ablaufhemmungen von Festsetzungsfristen/Verjährungsfristen, Fristberechnungen gem. §§ 169-171 AO bei der Korrektur/Änderung/Aufhebung von Steuerbescheiden bzw. Grundlagenbescheiden der Finanzämter
Verfahrens- und Praxishinweise
Besprechung von Praxisbeispielen
Die gleichlautenden Ländererlasse der obersten Behörden der Länder für die Grundsteuer ab 01.01.2025 und deren neu überarbeiteten Erlasse vom Juni 2025
Vortrag, Fallbeispiele
Herr Müller, TFM, Erfurt
26.08.2026 08.30 Uhr - 15.30 Uhr
27.08.2026 08.30 Uhr - 15.30 Uhr
Folgende Unterlagen sind mitzubringen: AO/AEAO sowie Grundsteuergesetz.
Nichtmitglieder
220,00 €