25-1.7.1
Akteneinsichtsrecht
11.11.2025 09:00 Uhr
11.11.2025 15:00 Uhr
Erfahrene Sachbearbeiter, die Bürgerkontakt haben
Rechtliche Sicherheit bei Aktenauskunft erlangen
Wer darf Akteneinsicht nehmen?
- natürliche Personen
- juristische Personen
Welchen Umfang hat das Akteneinsichtsrecht?
- bei der Verwaltungsbehörde
- vor Gericht
Welche Teile der Akte sind vor der Einsicht zu entfernen?
Wo darf Akteneinsicht genommen werden?
Wie kann der Anspruch auf Akteneinsicht eingeklagt werden?
Andere Einsichtsrechte:
Umweltinformationsgesetz
- Wer darf Informationen einfordern?
- Welcher Umfang ist möglich (Degussa-Urteile)?
- Schutz des Betroffenen
- Klageweg
Verbraucherschutzgesetz
Informationsfreiheitsgesetz
Vortrag, Diskussion, Fallbeispiele
Herr Faehrmann, Landshut
11.11.2025 09.00 Uhr - 15.00 Uhr
Folgende Unterlagen sind mitzubringen: Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz, Umweltinformationsgesetz sowie Thüringer Informationsfreiheitsgesetz.
Nichtmitglieder
110,00 €