25-3.11.2
Webveranstaltung - Stufenzuordnung
20.05.2025 13:00 Uhr
20.05.2025 16:00 Uhr
Beschäftigte der Personalabteilungen, Mitglieder der Personalvertretungen sowie sonstige Interessierte
Eine der wichtigsten Regelungen im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) ist neben der Eingruppierung die Stufenzuordnung und deren weitere Entwicklung während der Tätigkeit bezogen auf die Stufenlaufzeit (§§ 16 und 17 TVöD). Ein Schwerpunkt wird dabei sein, entscheiden zu können, welche Stufe dem Beschäftigten bei einer (Wieder-)Einstellung zuzuordnen ist. Dabei wird ein Blick auf die hier möglichen Gestaltungsmöglichkeiten vorgenommen. Hierbei wird es nicht nur um den Begriff der einschlägigen Berufserfahrung gehen.
Ein weiterer Schwerpunkt wird darin liegen, welche Auswirkungen eine Höher- oder Herabgruppierung sowie die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit (§ 14 TVöD) auf die Stufe/Stufenlaufzeit hat.
Dies alles unter dem Gesichtspunkt der aktuellen Rechtsprechung zu dieser Problematik.
Stufenzuordnung
- Neueinstellung
- Sonderfall der Neueinstellung (Wiedereinstellung)
- Bedeutung des vorherigen Arbeitgebers
- einschlägige Berufserfahrung
- förderliche Zeiten
- Deckung des Personalbedarfs
- Berücksichtigung von Ausbildungszeiten
Stufenlaufzeiten
- Unterbrechungen (Krankheit, Elternzeit, sonstige kurze Zeiten usw.)- Höhergruppierung
- Herabgruppierung
- Auswirkung einer vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
- Auswirkungen auf den Strukturausgleich- Verkürzung
- Verlängerung
Aktuelle Rechtsprechung (z. B. Elternzeit)
Vortrag, Beispiele
Herr Jahn, KAV Thüringen, Erfurt
20.05.2025 13.00 Uhr - 16.00 Uhr
Nichtmitglieder
75,00 €