Grundlagen aus der Datenschutz-Grundverordnung, dem Bundesdatenschutzgesetz, dem Thüringer Landesdatenschutzgesetz, dem Bundesmeldegesetz und dem Pass- und Ausweisgesetz sowie weiterer Nebengesetze
Umsetzung der allgemeinen und sektorenspezifischen Datenschutzvorgaben als komplementäre Pflichten, insbesondere:
- Erstellung von Verzeichnissen für Verarbeitungstätgigkeiten
- Mindestinhalte und Erstellung von Informationspflichten
- Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung
- Auftragsverarbeitungsvertrag (MESO/VOIS…)
- Meldung einer Datenpanne (Dienstherr und dem TLfDI)
- Einhaltung der Lösch-, Vernichtungs- und Aufbewahrungsfristen
Die Erfüllung der sektorenspezifischen Bekanntmachungspflichten, wie sie im Bundesmeldegesetz (BMG) definiert sind, stellt eine wesentliche Aufgabe dar. Dies umfasst insbesondere die Identifikation, Versagung, den Widerruf, die Speicherung und Löschung von Daten.
Die Beantwortung von Fragen aus der Praxis umfasst die Auskunftserteilung bzw. Datenübermittlung an Dritte (auch Ämter), den automatisierten Abruf von Meldedaten, die Einrichtung von Übermittlungssperren, die Identifikation, Gratulationen vor Ort oder öffentlich über das Amtsblatt.