25-3.12.1
Webveranstaltung - Geringfügig Beschäftigte
19.08.2025 08:30 Uhr
19.08.2025 11:30 Uhr
Beschäftigte der Personalabteilungen, Mitglieder der Personalvertretungen sowie sonstige Interessierte
Sie werden mit den besonderen Regelungen bei der Beschäftigung von geringfügig/kurzfristig Beschäftigten vertraut gemacht. Die Teilnehmenden werden in die Lage versetzt, die Arbeitsverhältnisse tarif- und sozialrechtlich einzuordnen. Des Weiteren wird ein Blick auf den Übergangsbereich geworfen.
Da sich der Mindestlohn 2025 erhöhen wird, wird sich die maximale Arbeitsentgelthöhe verändern und es erfolgt eine Anpassung des Übergangsbereiches. Auswirkungen hieraus werden erläutert. Sofern sich weitere gesetzliche Veränderungen ergeben, werden diese angesprochen.
Geringfügig Beschäftigte
- Arbeitsentgelt (2025 - 538,00 €; 2026 - ???)
- schwankende Arbeitsentgelte, Einmalzahlungen
- schwankende Arbeitszeit
- mehrere Beschäftigungen
- Überschreiten des Arbeitsentgeltes (Bedingung - wie oft?; Zwölf-Monats- Zeitraum, Höhe)
- Urlaub/Entgeltfortzahlung
- Besonderheit bei der Rentenversicherung
- Steuer/Sozialversicherung
- steuerfreie Entgelte
Kurzfristig Beschäftigte
- 3 Monate
- 70 Arbeitstage
- mehrere Beschäftigungen im Jahr
- geringfügige und kurzfristige Beschäftigung parallel
- Bedeutung der Berufsmäßigkeit
Übergangsbereich
- Anwendungsbereich
- Differenzierung der Beitragslast
- Auswirkung der Änderung in der Pflegeversicherung
- Auswirkung einer Änderung der Mindestlohnhöhe
Vortrag, Beispiele
Herr Jahn, KAV Thüringen, Erfurt
19.08.2025 08.30 Uhr - 11.30 Uhr
Folgende Unterlage ist mitzubringen: TVöD.
Nichtmitglieder
75,00 €